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Kooperationspartner

Steuerliche Fragestellungen verlangen oftmals die Berücksichtigung rechtlicher Auswirkungen.

Für eine umfassende Steuerberatung ist daher die enge Verzahnung mit Rechtsanwälten unverzichtbar.

Die Steuerkanzlei Dipl.-Oec. Stephan Buntrock Steuerberater arbeitet daher seit langem erfolgreich mit dem Kooperationspartner

zusammen.

Durch diese in Form einer Bürogemeinschaft zwischen Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei praktizierte Kooperation können schnelle und umfassende Lösungen erarbeitet werden.

Steuerberater Stephan Buntrock ▪ Lange Straße 3 ▪ 27711 Osterholz-Scharmbeck