




Wir übernehmen für sie die Erstellung sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen,
z. B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder Erbschaftsteuer.
Im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) können wir Ihre Interessen optimal gegenüber dem Finanzamt vertreten.
Im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren übernehmen wir auf Wunsch auch die Vertretung vor dem Finanzgericht.
Bei Betriebsprüfungen stehen wir Ihnen vor, während und nach der Prüfung beratend zur Seite. Durch eine Checkliste und Sichtung der Unterlagen werden vorab Schwachstellen ausfindig gemacht. Durch die regelmäßige Rücksprache mit dem Prüfer und der anschließenden Sichtung des Betriebsprüfungsberichts wird ein bestmögliches Ergebnis angestrebt.