




Die Erstellung des Jahresabschlusses dient entweder zur Vorlage beim Finanzamt oder gegenüber externen Adressaten wie z. B. der Hausbank. Ferner muss er bei Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht werden.
Der Jahresabschluss wird mit einer Bescheinigung versehen. Die Bescheinigung kann entweder einfacher Art oder, bei vorgenommenen Prüfungshandlungen, eine Prüfung auf Plausibilität beinhalten. Diese Anforderung wird häufig von Banken an einen Jahresabschluss gestellt.
Wir erstellen für Sie Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen, Liquidationsbilanzen sowie die zum Jahresende regelmäßig aufzustellenden Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebricht oder Einnahmeüberschussrechnungen für Freiberufler bzw. Kleingewerbetreibende.