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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung beschreibt das ordnungsgemäße Erfassen und Verbuchen der täglichen Geschäftsvorfälle an Hand der dazugehörigen Belege.

Wir übernehmen im Rahmen der Finanzbuchhaltung darüberhinaus die Übermittlung der Umsatzsteuer-
voranmeldungen und liefern aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen (sog. BWA) für die eigene Erfolgskontrolle oder zur Vorlage bei Banken (Anforderung § 18 KWG).

Eine gut strukturierte Finanzbuchhaltung ermöglicht Ihnen überdies ein effektives Forderungsmanagement, indem Ihnen alle offenen Positionen übersichtlich dargestellt werden.
Auf Wunsch übernehmen wir auch das komplette Mahnwesen für Sie.

Mit "Buchführung der Zukunft" können Sie uns auf Wunsch die Belege per Fax oder Scan bequem vom Büro aus übermitteln - diese werden digital von uns erfasst und verarbeitet.

Steuerberater Stephan Buntrock ▪ Lange Straße 3 ▪ 27711 Osterholz-Scharmbeck